E Bike Leasing - E Bikes als Dienstfahrrad

Eine interessante Nachricht: E Bikes werden künftig steuerlich genauso behandelt wie Firmenwagen und können demzufolge auch als Dienstfahrzeug genutzt werden!

In deutschen Betrieben könnte es schon bald zu einer kleinen Verkehrsrevolution kommen: Aufgrund von Erlassen der obersten Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer müssen E Bikes und Fahrräder nämlich neuerdings steuerlich genauso behandelt werden wie PKWs – diese Regelung gilt sogar rückwirkend ab Januar 2012. Durch diese Neuregelung wird es erstmals möglich, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein vom Unternehmen gekauftes E Bike (oder Fahrrad) als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen kann.

Tipp: E Bike Leasing !

Die Angestellten können das E Bike bzw. Dienstfahrzeug dann nicht nur für Fahrten während der Arbeit, sondern auch ganz legal privat nutzen – beispielsweise für den Weg zum Arbeitsplatz, für Einkäufe oder Sonntagsausflüge. Der Arbeitnehmer muss dabei für die private Nutzung des Dienstfahrrads bzw. Dienst-E Bikes nur den sogenannten geldwerten Vorteil in Höhe von einem Prozent des Fahrzeug-Listenpreises pro Monat versteuern - was einem Angestellten kaum mehr als gerade einmal 10-20 Euro monatlich kosten dürfte. Der Vorteil gegenüber versicherungspflichtigen Dienstwagen ist, dass bei Fahrrädern und E Bikes (Pedelecs) der Weg zur Arbeit nicht versteuert werden muss.

Dank dieser neuen Regelung können Firmen ihren fahrradbegeisterten Mitarbeitern also ohne zusätzliche eigene Kosten zu einem schicken E Bike verhelfen – die Firmen können E Bikes für die Mitarbeiter kaufen und diese dann von der Steuer absetzen (es handelt sich ja schließlich um eine Betriebsausgabe).

Stefan Schreyer, der Sprecher des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV) sieht in der neuen Regelung auch einen ganz besonders positiven Umweltnutzen: „Wir rechnen zwar nicht mit einem Riesen-Boom – aber jedes Unternehmen, das statt einer Limousine ein Dutzend E Bikes anschafft, wäre ein toller Gewinn auch für die Umwelt“. Kein Wunder, dass sich auch der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD aktiv für diese innovative Änderung des Steuerrechts eingesetzt hat. Die neue Regelung könnte aufgrund einer erhöhten Nachfrage sogar dazu führen, dass die Preise für Dienstfahrräder erheblich sinken dürften – tatsächlich hat das statistische Bundesamt schon im Jahre 2008 ermittelt, dass rund 45 Prozent aller Arbeitswege kürzer als 10 Kilometer sind: Besonders in Städten wäre ein bequemes E Bike als Dienstfahrzeug somit oftmals deutlich attraktiver als ein althergebrachter Dienstwagen. Schließlich kann man mit einem E Bike bequem an Staus vorbeiziehen und kommt dank elektrischer Unterstützung auf dem Weg zur Arbeit dennoch kaum ins Schwitzen.

Beispielrechnung:

Ein Arbeitgeber kauft einem Angestellten ein E Bike im Wert von 2000,- Euro als Dienstfahrzeug.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, das E Bike auch für private Zwecke zu nutzen, so muss der Arbeitnehmer monatlich für die Privatnutzung den geldwerten Vorteil in Höhe von 1 Prozent des Anschaffungswertes zahlen – in diesem Fall also 20 Euro pro Monat. Da für Fahrräder und E Bikes, im Gegensatz zu PKWs, die Entfernungspauschale entfällt, fallen keinerlei weitere Kosten an – ganz egal, wie lang der Weg zum Arbeitsplatz ist.

E Bike als Dienstfahrzeug leasen

Von der Neuregelung dürften zukünftig auch Leasing-Unternehmen profitieren, die den Firmen das Handling der (Dienst-) E Bikes abnehmen – dazu muss ein Rahmenvertrag mit Leasingfirmen abgeschlossen werden, die regionale Fahrrad- bzw. E Bike-Händler als Vertriebspartner wählen und sich um die Abwicklung kümmern.

Das bedeutet: Selbst wenn ein Arbeitgeber nicht so spendabel ist und den Angestellten gleich nagelneue E Bikes kauft, so können Arbeitnehmer ihre E Bikes einfach über die Firma leasen. Dadurch entstehen für den Arbeitgeber keinerlei Extrakosten, da die Leasingrate direkt vom jeweiligen Gehalt abgezogen wird. Wenn man als Arbeitnehmer ein E Bike per Gehaltsumwandlung für einen Zeitraum von drei Jahren least, so kann man gegenüber dem normalen Kaufpreis im Idealfall bis zu 40 Prozent sparen. Der Spareffekt steigt natürlich, wenn der Arbeitgeber diese Modelle noch mit weiteren Zuschüssen unterstützt. Kein Wunder, dass auf E Bikes spezialisierte Leasingunternehmen aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben auf das große Geschäft hoffen.

Beispielrechnung für das Leasen eines E Bikes über den Arbeitgeber:

Ein Angestellter (Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, ohne Kinder) erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von 4000,- Euro (brutto) und will sich ein hochwertiges E Bike im Wert von 2000,- Euro anschaffen.

Wenn er das E Bike über den Arbeitgeber least, so wird dieser die Leasingrate in Höhe von ca. 55 Euro als auch die Versicherungsprämie in Höhe von 10 Euro vom Bruttogehalt abziehen. Dies hat zur Folge, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitgebers sinkt – man spricht in diesem Fall von einer Gehaltsumwandlung. Dem Arbeitgeber entstehen dadurch überhaupt keine Nachteile bzw. Kosten – er muss einfach nur die Gehaltsabrechnungen abändern.

Der Arbeitnehmer dagegen muss aufgrund der Tatsache, dass er das E Bike auch privat nutzt, den sog. geldwerten Vorteil in Höhe von 1 Prozent der Anschaffungskosten des E Bikes versteuern – was bei einem E Bike im Wert von 2000,- Euro nur 20,- Euro pro Monat ausmachen würde.

In unserem Rechenbeispiel würde das bedeuten, dass der Angestellte pro Monat ungefähr 44,- Euro netto weniger verdienen würde. Sollte der Arbeitnehmer das geleaste E Bike nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Restwert in Höhe von 10 Prozent der Anschaffungssumme übernehmen (in diesem Fall also 200,- Euro), so hätte er für das E Bike insgesamt nur 1769,- Euro bezahlt (inkl. Versicherung) – im Vergleich zum Neupreis hätte er also ganze 231,- Euro gespart!

Ein weiterer Vorteil an diesem Modell ist, dass die Leasinganbieter als Großkunden von Versicherungen sehr günstige Diebstahlversicherungen anbieten (z.B. statt normalerweise 260,- nur 120,- Euro pro Jahr), wodurch die Arbeitnehmer noch mehr Geld sparen können.