E Bike Leasing

Mit E Bike Leasing sind tatsächlich 20-40% oder noch mehr gegenüber dem Direktkauf eines E Bikes einsparbar (oder sogar mehr, siehe „E Bike Leasing Preisvergleich“). Derartige Preiseinsparungen sind möglich, weil der Staat seit November 2012 nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder und E Bikes als Dienstfahrzeuge anerkennt und deshalb ähnliche Steuervorteile gelten.

E Bike Leasing Preisvergleich: 3000 Euro Bike über 49 Prozent günstiger !


 
Die sog. „1%-Regelung“ die zuvor nur Dienstwagen vorbehalten war kann, seit einem der Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012, auch auf Fahrräder, E Bikes und schnelle S-Pedelecs angewendet werden. Die „Ein-Prozent-Regelung“ besagt, dass die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter ein Prozent des Listenpreises des Dienstfahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn sie / er das geleaste E Bike auch privat nutzen möchte. Anders als beim Auto fällt allerdings für die zurückgelegten Strecken keinerlei zusätzliche Versteuerung an.