E Bike und Pedelec Definition
E Bikes & Pedelecs – was hat es damit auf sich?
Sicherlich haben auch Sie schon von den immer beliebter werdenden E Bikes gehört. Doch was ist mit dem Begriff „E Bike“ eigentlich genau gemeint? Und wo liegt der Unterschied zwischen einem E Bike und einem „Pedelec“? Was ist ein „S-Pedelec“? Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, werden wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Begriffe kurz und knapp zu erläutern
E Bike - Begriffserklärung
E Bikes sind Fahrräder mit einem Elektromotor, der den Fahrer beim Treten bzw. Pedalieren unterstützt. Als Energiequelle für den Motor dient ein Akku bzw. Akkumulator. Der Begriff E Bike hat sich mittlerweile umgangssprachlich als Oberbegriff für sämtliche Elektrofahrräder, also auch für Pedelecs und S-Pedelecs, durchgesetzt.
Hinweis: Über die genaue Definition des Begriffs E Bike herrscht im Moment leider einige Unklarheit. Auf einigen Webseiten wird der Begriff „E Bike“ für Räder benutzt, die ausschließlich mittels eines Elektroantriebs betrieben werden - ohne dass man dafür treten muss. Im Grunde handelt es sich laut dieser speziellen Definition bei einem E Bike also im Prinzip um ein Elektromofa. Dies entspricht allerdings nicht unserer Definition des Begriffes „E Bike“. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass wir den Begriff „E Bike“ hier nur verwenden, um damit Fahrräder zu bezeichnen, die den Fahrer beim Pedalieren durch Motorkraft unterstützen.
Pedelec - Begriffserklärung
„Pedelec“ steht für „Pedal Electric Cycle“. Es handelt sich um Elektrofahrräder bzw. E Bikes, die den Fahrer während des Tretens nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Wenn man schneller fahren möchte, muss man selber in die Pedale treten. Ein Pedelec ist mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt ausgestattet, wobei der Unterstützungsgrad in mehreren Stufen eingestellt werden kann.
Ein Pedelec ist einem normalen Fahrrad rechtlich gleichgestellt – das bedeutet, dass man als Fahrer weder eine Zulassung noch einen Führerschein braucht. Außerdem gibt es bei Pedelecs keine Helmpflicht und keine Altersbeschränkung. Als Fahrer eines Pedelecs hat man dieselben Rechte und Pflichten wie ein ganz normaler Radfahrer – das bedeutet z.B., dass man auch auf Radwegen fahren darf.
Beachten Sie bitte, dass bei Pedelecs, die über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen, momentan noch eine Mofaprüfbescheinigung benötigt wird - falls der Fahrer nach dem 01.04.1965 geboren wurde.
Übrigens: Heutzutage wird der etwas sperrige Begriff „Pedelec“ immer mehr durch das wesentlich eingängigere „E Bike“ ersetzt – sprich, wenn heutzutage von E Bikes die Rede ist, sind in den meisten Fällen einfach nur Pedelecs gemeint.
S-Pedelec - Begriffserklärung
Hierbei handelt es sich um die „schnellen“ Pedelecs, bei denen der Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Manchmal werden die schnellen Pedelecs auch als „Schweizer Klasse“, „S-Klasse“ oder einfach als „schnelle E-Bikes“ bezeichnet. Die Funktionsweise der S-Pedelecs ist im Prinzip mit der von „normalen“ Pedelecs identisch – mit dem Unterschied, dass die Motorunterstützung nicht schon ab 25 km/h, sondern erst ab 45 km/h abgeschaltet wird. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung von Pedelec Motoren liegt derzeit übrigens bei 500 Watt.
Bei S-Pedelecs müssen eine Reihe gesetzlicher Besonderheiten beachtet werden: S-Pedelecs werden aufgrund ihres stärkeren Motors nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkrafträder eingestuft. Das bedeutet, wenn Sie nach dem 01.04.1965 geboren wurden, brauchen Sie zum Fahren eines S-Pedelecs mindestens einen Führerschein der Klasse M (in Klasse B bereits enthalten) und Sie müssen somit mindestens 15 Jahre alt sein. Außerdem benötigen Sie für das S-Pedelec selbst eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen (Kosten etwa 70 Euro pro Jahr) und einen Rückspiegel. Neuerdings besteht für S-Pedelecs übrigens Helmpflicht.