Normale E Bikes bzw. Pedelecs mit einer Motorleistung bis max. 250 Watt und einer Motorunterstützung bis 25 km/h gelten rein verkehrsrechtlich als ganz normale Fahrräder – Sie brauchen also weder einen Führerschein, noch eine Zulassung oder spezielle Versicherungen. Außerdem brauchen Sie, rein rechtlich, auch keinen Helm zu tragen – obwohl wir Ihnen einen geeigneten Helm aus Sicherheitsgründen dringendst empfehlen möchten. Ein Mindestalter besteht ebenfalls nicht. Selbst dann, wenn Ihr E Bike / Pedelec mit einer Anfahrhilfe bzw. Schiebehilfe bis 6 km/h ausgestattet sein sollte, ist Ihr Fahrzeug normalen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt (gilt seit Juni 2013). Ein E Bike bzw. Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h dürfen Sie auch auf allen Radwegen verwenden. Auch in Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in Gegenrichtung einfahren. Selbst für Radfahrer freigegebene Waldwege und Fußgängerzonen sowie Fahrradabstellanlagen dürfen Sie nutzen. Der Transport von Kindern in Anhängern ist ebenfalls erlaubt, genau wie bei normalen Fahrrädern.

Bei den sog. schnellen „S-Pedelecs“ mit bis zu 500 Watt starken Motoren und Motorunterstützung bis 45 km/h sieht die rechtliche Lage allerdings deutlich anders aus: Diese Fahrzeuge gelten rein rechtlich als Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie müssen also mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und demzufolge ein Mindestalter von 15 Jahren haben. Außerdem benötigen Sie für schnelle S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Das „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ (BMVI) geht bei schnellen S-Pedelecs davon aus, dass eine Helmpflicht besteht (im Gegensatz zu manchen Institutionen der EU). S-Pedelecs dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn diese mit dem Zusatzschild „Mofas frei“ ausgezeichnet sind. Wald- und Parkwege sowie für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen dürfen mit diesen Fahrzeugen ebenfalls nicht befahren werden. Der Transport von Kindern in Anhängern ist ebenfalls nicht erlaubt. In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen Sie mit einem S-Pedelec ebenfalls nicht in Gegenrichtung einfahren.