Änderung der StVO: Neues Straßenschild „E Bikes frei“ kommt

Vor einiger Zeit hat das Bundeskabinett, unter Mitwirkung des Fahrrad-Clubs ADFC, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen – unter anderem soll ein neues Sonderzeichen namens „E Bikes frei“ eingeführt werden. Die Änderungen betreffen allerdings in erster Linie Rad fahrende Kinder – bislang mussten Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg fahren, und zwar selbst dann, wenn ein Radweg vorhanden war.

Nach der neuen Regelung dürfen Kinder jetzt auch Radwege benutzen, sofern diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Darüber hinaus dürfen Aufsichtspersonen mit einem Mindestalter von 16 Jahren die Kinder begleiten, wenn diese auf dem Gehweg fahren (war vorher verboten). Außerdem soll es Kommunen in Zukunft leichter gemacht werden, Tempo 30 Zonen und Radfahrstreifen einzurichten, und zwar künftig auch ohne Nachweis einer „besonderen örtlichen Gefahrenlage“. Dadurch wird das Anlegen von Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften erheblich erleichtert.

Für alle E Biker dürfte interessant sein, dass geeignete Radwege zukünftig mit dem Straßenschild „E Bikes frei“ gekennzeichnet werden sollen. Dieses neue Sonderzeichen stiftet allerdings ein wenig Verwirrung, da ja auch zuvor schon E Bikes / Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h auf Radwegen fahren durften (Radwege sind generell für 25 km/h ausgelegt). Das Bundesverkehrsministerium weist allerdings explizit darauf hin, dass mit dem neuen Straßenschild die schnellen S-Pedelecs (mit Unterstützung bis 45 km/h) nicht gemeint sind. Auch der ADFC spricht sich aufgrund des erhöhten Unfallrisikos vehement gegen eine Freigabe von Radwegen für die schnellen S-Pedelecs aus. Laut Peter Schlanstein von der Polizei scheint sich das neue Straßenschild somit auf E Bikes mit Motorsupport bis 25 km/h zu beziehen, die nicht ohnehin rechtlich als Fahrrad eingestuft werden – damit sind z.B. E Bikes mit Anfahrhilfe gemeint, die auch ohne Tretunterstützung des Fahrers auf rund 6 km/h beschleunigt werden können. E Bikes mit Anfahrhilfe und Motorunterstützung bis 25 km/h dürfen also offenbar zukünftig auf Radwegen fahren, die mit dem Schild „E Bikes frei“ gekennzeichnet sind – und herkömmliche E Bikes ohne Anfahrhilfe und mit Motorsupport bis 25 km/h dürfen Radwege ja ohnehin nutzen. Sollten uns zu dem neuen Straßenschild zukünftig noch genauere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Alle Angaben ohne Gewähr (Stand Oktober 2016).