Die Rechtslage ist bei der am weitesten verbreiteten Gruppe der Pedelecs recht einfach: Sie werden als Fahrräder eingestuft: Kennzeichen, Fahrzeugpapiere, Mindestalter und Versicherungspflicht sind nicht vorgeschrieben. Nach aktueller Rechtslage ist ein Fahrradhelm ist nicht zwingend erforderlich, aber im Schadensfall doch dringend empfehlenswert. Für Schäden kommt eine private Haftpflichtversicherung auf. Bei dieser Gelegenheit können Sie natürlich Ihre Haftpflichtversicherung gleich einem Leistungs- und Preisvergleich unterziehen (falls Sie keine haben, sollten Sie sich auf jeden Fall unverzüglich eine zulegen):