Pedelec und S-Pedelec: Rechtliche Bestimmungen
Pedelec versus schnelle S-Pedelec – Rechtliche Bestimmungen
Bei manchen Verbrauchern herrscht immer noch eine gewisse Unklarheit über rechtliche Vorgaben zum Thema E Bike – viele Leute fragen sich z.B., ob man zum Fahren eines E Bikes einen Führerschein braucht oder ob man mit Elektrofahrrädern auch auf öffentlichen Radwegen fahren darf. Vorab können wir Sie schon einmal beruhigen: Beim allergrößten Teil der Elektrofahrräder, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, handelt es sich um „normale“ E Bikes bzw. Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h, deren Motorleistung 250 Watt nicht übersteigt – diese Fahrzeuge gelten rein rechtlich als ganz normale Fahrräder und man braucht somit keinen speziellen Führerschein. Bei den „schnellen“ S-Pedelecs mit Motorunterstützung bis 45 km/h dagegen gelten besondere gesetzliche Regelungen, über die Sie sich vor Anschaffung eines derartigen Gefährts unbedingt genauer informieren sollten.
Damit Sie sich umständliche Internetrecherchen ersparen können, haben wir für Sie alle relevanten rechtlichen Bestimmungen zu E Bikes kurz und knapp zusammengefasst, und zwar getrennt nach normalen E Bikes und den „schnellen“ S-Pedelecs:
E Bikes bzw. Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h (Motorleistung bis 250 Watt)
- Rechtlich normalen Fahrrädern gleichgestellt.
- Man braucht keinen Führerschein.
- Man braucht kein Kennzeichen.
- Es gibt keine Helmpflicht.
- Man darf auf allen Radwegen fahren (auch in Einbahnstraßen mit dem Schild „Fahrradfahrer frei“).
- Man darf auf Wald- und Parkwegen fahren (sofern das Radfahren dort nicht generell verboten ist).
- Der Transport von Kindern auf dem E Bike ist erlaubt.
- Das Ziehen eines Kinder- oder Lastenanhängers ist erlaubt.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Wird genau wie bei normalen Fahrrädern ab 1,6 Promille bestraft – bei alkoholbedingten Fahrfehlern macht man sich aber bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Übrigens: Seit Juni 2013 sind auch E Bikes mit Anfahrhilfe bis 6 km/h den normalen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt.
Schnelle S-Pedelecs mit Unterstützung meist bis 45 km/h (Motorleistung 250 Watt oder mehr, z.B. bis 350 oder 500 Watt)
- Einstufung: Schnelle S-Pedelecs werden aufgrund der bbH („bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“) als Kleinkrafträder eingestuft.
- Alter: Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Führerschein: Man braucht mindestens einen Moped- oder einen weitergehenden Führerschein, der ebenfalls zum Fahren eines Mopeds berechtigt.
- Nummernschild: Für schnelle S-Pedelecs braucht man ein Versicherungskennzeichen. Hierbei muss man jährlich von Kosten von etwa 35,- bis 70,- Euro ausgehen (je nach Versicherer).
- Wege: Radwege dürfen nach Ansicht des BMVBS nicht befahren werden – selbst dann nicht, wenn ein Radweg mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sein sollte.
- Wege: Wald- und Parkwege dürfen nicht befahren werden.
- Helmpflicht: Laut Verkehrsblattverlautbarung des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) aus dem Jahre 2012 müssen Fahrer schneller S-Pedelecs einen „geeigneten“ Helm tragen – leider ist nicht klar, was unter der Definition „geeigneter Helm“ genau zu verstehen ist. Bei normalen Fahrradhelmen gibt es das Problem, dass diese laut Roland Huhn (Rechtsreferent des ADFC) nur für einen Aufprall bis 19,5 km/h geprüft werden. Motorradhelme sind dagegen zwar stabiler und haben eine bessere Stoßdämpfung, aber dafür verfügen sie nur über eine geringere Belüftung, was bei der körperlichen Leistung, die ein E Bike Fahrer aufbringen muss, ein klarer Nachteil ist. Als geeignet gelten aber auf jeden Fall die sog. E Bike-Helme (haben eine Form ähnlich wie Ski- und Skater-Helme).
- Fahrradanhänger für Kinder: Der Transport von Kindern in Anhängern ist bei schnellen S-Pedelecs nicht erlaubt.
- Beleuchtung: Ein Dynamo ist nicht notwendig; sowohl Vorder- als auch Rücklicht können über den Akku mit Strom versorgt werden.
- Ausstattung: Als Anbauteile müssen S-Pedelecs mit einem Rückspiegel links, Reflektoren und einem selbst einklappenden Ständer ausgestattet werden.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Wie bei KFZ-Fahrern gilt bei S-Pedelecs die 0,5 Promillegrenze.
Stand: März 2014 / alle Angaben ohne Gewähr.